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Umsetzung Basisinfrastruktur Kanton Aargau

Die Schule soll unter den sich verändernden Rahmenbedingungen der digitalisierten Gesellschaft ein attraktiver Lernort bleiben.
Im Zuge des neuen Schulgesetzes wird im Kanton Aargau eine Basisinfrastruktur vorgeschrieben. Zusammen mit anderen Vorgaben und Empfehlungen zu privatem Handygebrauch, Supportstrukturen, Datenschutz und dem Lehrplan 21 ergeben sich zahlreiche Anforderungen an Schulen, die digitale Medien sinnvoll und ordnungsgemäss einsetzen wollen.

Entwurf zur digitalen Basisinfrastruktur vom 29. Januar 2026 im Volksschulgesetz (VSG)

4.4. Infrastruktur
§ 78
Digitale Basisinfrastruktur
a) Grundsätze
1 Die digitale Basisinfrastruktur ermöglicht den Einsatz digitaler Medien im Zusammenspiel mit analogen Lehrmitteln und Lernmaterialien im Unterricht. Sie unterstützt die Schulverwaltung sowie die administrativen und kommunikativen Aufgaben der Fach- und Lehrpersonen und fördert die Zusammenarbeit innerhalb der Schule und mit Dritten.
2 Der Einsatz digitaler Geräte im Unterricht erfolgt nach pädagogischen Grundsätzen und ist auf eine alters- und stufengerechte, koordinierte Bildschirmzeit auszurichten. Die Lehrpersonen stellen sicher, dass digitale Medien gezielt eingesetzt werden und im ausgewogenen Verhältnis zu analogen Lehr- und Lernformen stehen.
3 Die Gemeinden stellen mindestens folgende digitale Basisinfrastruktur an ihren Schulen sicher:
a) flächendeckende Ausrüstung mit leistungsstarken drahtlosen Netzwerken,
b) Identitäts- und Zugriffsmanagement,
c) Gerätemanagement,
d) gemeinsame Kommunikations- und Kollaborationsplattformen,
e) gemeinsame elektronische Datenablagen,
f) digitale Präsentationsinfrastruktur für Schulräume ab der 1. Klasse,
g) Geräteausstattung gemäss § 79.
4 Sie stellen den pädagogischen und technischen Support für die digitale Infrastruktur und Geräte der Schule sicher.
5 Die Geräte- und Netzwerkeinstellungen müssen den Jugendschutz gewährleisten.

§ 79
b) Geräteausstattung
1 Die Gemeinden statten die Abteilungen und deren Schülerinnen und Schüler mindestens wie folgt mit elektronischen Geräten aus:
Stufe: Zyklus 1 (Kindergarten) | Basisausstattung: keine
Stufe: Zyklus 1 (1. und 2. Klasse) | Basisausstattung: 2 Geräte (Tablet oder Notebook) pro Abteilung
Stufe: Zyklus 2 | Basisausstattung: 4:1 mit Tablet oder Notebook
Stufe: Zyklus 3 | Basisausstattung: 1:1 mit Tablet oder Notebook
2 Sie statten die Lehrpersonen mit einem für die Aufgabenerfüllung geeigneten, persönlichen Notebook oder Tablet aus und stellen den Zugriff auf ein Gerät sicher, das dem Gerätetyp der unterrichteten Schülerinnen und Schüler entspricht.
3 Sie statten die Geräte mit den notwendigen Peripheriegeräten aus.

Schrittweise Umsetzung ab 1. August 2026: Die verbindlichen kantonalen Vorgaben zur Basisinfrastruktur gelten auf Schuljahresbeginn 2026/27. Die Umsetzung erfolgt schrittweise und wird durch den Kanton und die Beratungsstelle imedias der Pädagogischen Hochschule FHNW begleitet. Die Schulen sind verpflichtet, die digitale Basisinfrastruktur bis spätestens zum Beginn des Schuljahres 2029/30 bereitzustellen.


Die «Beratungsstelle Digitale Medien in Schule und Unterricht – imedias» unterstützt Schulen im Auftrag des BKS. Folgende Angebote können niederschwellig abgerufen werden:

«Checkup Digitalität» – In einem Interview mit der Schulleitung und weiteren ICT-Verantwortlichen erfassen wir gemeinsam den Ist-Zustand der Schule. Mit Hilfe von bewährten Modellen und Analysetools machen wir sichtbar, inwieweit die Anforderungen des Kantons erfüllt werden. Bei diesem ganzheitlichen Vorgehen erfassen wir auch weitere wichtige Themen, zu denen es noch keine Vorgaben gibt, wie etwa Zusammenarbeit mit Eltern beim Einsatz von persönlichen Geräten, Präventionsmassnahmen oder Umgang mit künstlicher Intelligenz. Das Ergebnis ist ein konkretes Massnahmenpaket, welches die Schulleitung in späteren Schritten priorisieren und umsetzen kann.

«Coaching und Projektbegleitung» – Schulen, die eine oder mehrere Massnahmen umsetzen müssen, können unser Fachwissen, unsere Erfahrung in Prozessbegleitung und unsere Weiterbildungsangebote nutzen. Wir suchen mit jeder Schule eine passende, ihren Zielen und Ressourcen entsprechenden Arbeitsweise. Dabei achten wir darauf, auf den vorhandenen Kompetenzen und Strukturen der Schule aufzubauen und diese zu befähigen, die Themen künftig selbständig zu bewirtschaften. Wir haben Schulen unter anderem bei den folgenden Anliegen erfolgreich begleitet:

  • Unterricht gemäss Lehrplan 21 implementieren
  • Beschaffung von Geräten für Lernende und Lehrpersonen und deren Implementierung im Unterricht
  • Sinnvolle Regeln und Einsatz von Elternkontrolle (z.B. JAMF-Parent), wenn Schülergeräte nach Hause genommen werden
  • Aufbau von Supportstrukturen (PICTS, TICTS)
  • Künstliche Intelligenz (Einsatzmöglichkeiten, Chancen und Risiken)
  • Sicherstellung des Datenschutzes
  • Prävention (siehe Angebot Flo#)

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